AGBs

Die AGB gelten für alle Anmeldungen zu Programmen des Fördervereins Schulwald/ der Stadt Oberursel (Taunus) – künftig: Veranstalter - und werden durch die Anmeldung anerkannt. Für die Richtigkeit der im Programmheft abgedruckten Daten wird keine Gewährleistung übernommen.

  1. Leistungen
    Die im Veranstaltungsprogramm enthaltene Beschreibung bildet die Grundlage der vom Veranstalter zu erbringenden Leistung. Der Veranstalter behält sich aber – insbesondere situations- und wetterbedingte – Abweichungen vor.

  2. Vertragsschluss
    Die Ankündigung von Veranstaltungen erfolgt unter Vorbehalt. Nach Anmeldung zu einer Veranstaltung und mit Übersendung der Anmeldebestätigung ist der Vertrag wirksam geschlossen. Die Anmeldebestätigung ist nicht auf Dritte übertragbar.

  3. Gebühren
    Die Gebühren für Veranstaltungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig; Teilnahmegebühren von Einzelpersonen für Tagesveranstaltungen sind vor der Veranstaltung in bar zu entrichten.

  4. Rechnungsstellung
    Die Rechnung wird in der Regel nach Ende der Veranstaltung erstellt und per Email verschickt.

  5. Mindestteilnehmerzahl
    Der Veranstalter behält sich die Absage einer Veranstaltung vor, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

  6. Rücktritt/ Rückzahlung
    Der Veranstalter kann wegen zu geringer Beteiligung, Ausfall des Vortragenden/ des Betreuers oder aus anderen berechtigten Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
    Der Rücktritt eines Teilnehmers muss spätestens sieben Werktage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung schriftlich oder per Mail beim Veranstalter erfolgen. Bei einem späteren Rücktritt bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren bestehen. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.
    Für angemeldete Gruppenveranstaltungen (Kindergeburtstage, Führungen, Schulfeiern) sind bei einer Absage von sieben bis drei Werktage vor dem gebuchten Termin 50%, danach 100% der Gebühr durch den Anmelder zu zahlen.

  7. Haftung
    Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Veranstalters oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Abweichend hiervon haftet der Veranstalter im Falle der Verletzung von Leben, Gesundheit und Körper sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
    Die Teilnehmer sind verpflichtet, im Falle eines Schadens, Störung oder Unfalls alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen oder entstehende Schäden möglichst gering zu halten.

  8. Salvatorische Klausel
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen insgesamt zur Folge. Unwirksame Teile sollen durch Formulierungen geregelt werden, die dem ursprünglichen Regelungswillen der Beteiligten entsprechen.
    Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Erfordernisses.